Beantragung Betriebsbewilligung
Das neue Gastgewerbegesetz vom Kanton Wallis erfordert eine Erfassung aller natürlichen und juristischen Personen, welche zu touristischen Zwecken eine Beherbergung gegen Entgelt vermieten oder untervermieten.
Wer zusätzlich zur Vermietung von Räumlichkeiten hotelmässige Leistungen anbietet wie z.B. tägliche Reinigung oder mehrmals pro Woche, Wäsche, Frühstück usw. muss neu eine Betriebsbewilligung beantragen:
Bei einer Erfassung von Ferienwohnungen ohne hotelmässige Leistungen ist eine einfache Meldung ausreichend: