Zufahrt nach Gspon und Chleebodo nur mit Bewilligung

Die Strasse Riedji – Gspon und anschliessenden Strassen und Wege sowie der Weg Trigi / Gufferplatz – Chleebodo – Gspon dürfen gemäss Reglement der Gemeinde Staldenried (Art. 1–3 und Art. 5) nur mit Spezialbewilligung befahren werden. 

Für die Fahrt ist eine Vignette (z.B. für landwirtschaftliche Fahrten) oder eine schriftliche Bewilligung erforderlich. 

Zur Zeit verkehren viele Fahrzeuge ohne Vignette bzw. Bewilligung auf diesen Strassen. Die Gemeinde Staldenried wird deshalb vermehrt Kontrollen durchführen und Massnahmen gemäss Reglement ergreifen. 

Bewilligungen können bei der Gemeindeverwaltung Staldenried eingeholt werden.